Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG für den Webauftritt deinplatzammehr.de  

 Die Pfalzwerke AKTIENGESELLSCHAFT ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu gestalten. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website deinplatzammehr.de. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die oben genannte Website ist derzeit in Teilen barrierefrei. Die Einschätzung beruht auf den Ergebnissen eines externen WCAG-2.1-Audits (Konformitätsstufe AA) sowie ergänzender interner Nachtests. 

Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei: 

  • Problematik mit FAQ-Feature (ARIA Roles):  
  • Das verwendete FAQ-Feature weist eine leichte Inkompatibilität mit den Standards auf, insbesondere bei der korrekten Vergabe von ARIA Roles für die Titel, was für Screenreader relevant ist. 
  • „Skip Links“ Funktion (Screenreader):  
  • Die „Skip Links“ Funktion, die für Screenreader relevant ist, wird von den Developer Tools als „nicht fokussierbar“ erkannt. 

 

Geplante Maßnahmen 

Wir verfolgen das Ziel, die identifizierten Mängel schrittweise bis Mitte 2026 zu beheben.  

Bereits eingeleitete Maßnahmen: 

– Sensibilisierung der Fachabteilungen für barrierefreie Gestaltung 

 

Erstellung dieser Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 auf Grundlage eines WCAG-Audits sowie ergänzende interne Prüfungen erstellt. 

Feedback und Kontakt 

Wir möchten unseren digitalen Auftritt kontinuierlich verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte über unser barrierefreies Kontaktformular: 

Marktüberwachung und Beschwerden 

Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) kontrolliert.  Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die MLBF wenden: 

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) 

Sitz: Magdeburg 

Zuständig ab dem 28. Juni 2025 

 

Änderungshistorie der Barrierefreiheitserklärung* 

Datum 

Änderung 

25.06.2025  

Erstveröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Diese Historie wird fortlaufend aktualisiert, um die Nachvollziehbarkeit der Barrierefreiheitsmaßnahmen zu gewährleisten.